von Fr. 550.00 (familienrechtliches Existenzminimum Fr. 652.00 + Beteiligung an Überschussanteil Fr. 100.00 ./ Einkommen Fr. 200.00). Im Vergleich zu den Unterhaltsbeiträgen von Fr. 1'693.00 gemäss dem geltenden Eheschutzentscheid vom 24. Dezember 2019 würde somit mit insgesamt Fr. 1'770.00 eine leicht höhere - 27 -