8.6. Die Familie verfügt somit über einen Überschuss über die gemeinsamen familienrechtlichen Existenzminima von Fr. 3'741.00 (Fr. 5'250.00 + Fr. 5'430.00 + Fr. 517.00 + Fr. 200.00 + Fr. 200.00 ./. Fr. 3'134.00 ./. Fr. 2'333.00 ./. Fr. 879.00 ./. Fr. 858.00 ./. Fr. 652.00). Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Überschuss grundsätzlich nach "grossen und kleinen Köpfen" unter den Familienmitgliedern aufzuteilen (d.h. einem Elternteil steht gegenüber einem Kind ein doppelt so hoher Überschussanteil zu).