7.6.3. Im Weiteren macht die Beklagte geltend, es kämen jährliche Kosten zum Selbstbehalt in der Höhe von Fr. 1'248.75, d.h. monatlich Fr. 104.00 hinzu (Berufungsantwort S. 13). Dazu verweist sie auf die Prämien- und Kostenübersicht der Krankenkasse für das Steuerjahr 2022 (Berufungsantwortbeilage 27), mit welcher für die Beklagte Franchisekosten von Fr. 500.00 und Selbstbehaltkosten von Fr. 748.75 ausgewiesen werden. Die Beklagte macht allerdings nicht glaubhaft, dass solche Kosten regelmässig und insbesondere auch ab 2023 anfallen. Sie sind daher im Existenzminimum nicht zu berücksichtigen.