BÜCHLER/RAVEANE, a.a.O., N. 104b zu Art. 125 ZGB; Entscheid des Appellationsgerichts Basel-Stadt ZB.2022.11 vom 8. Juni 2022 E. 3.3.2). 7.5.6. Vor Vorinstanz sagte die Beklagte zusammengefasst aus, sie habe im Jahr 2019, als die Parteien bereits getrennt gewesen seien, grosse Steuerschulden gehabt und habe deshalb einen Kredit bei der H._____ aufgenommen. Auf Nachfrage führte sie aus, ein kleiner Teil der Steuerschulden stamme aus der Zeit, als die Parteien noch zusammengelebt hätten und der Rest aus der Zeit, als sie schon getrennt gewesen seien (Protokoll S. 15 f., act. 60 f.).