7.3.5. Unumstritten sind die bei den Wohnkosten der Beklagten zu berücksichtigen Hypothekarkosten von Fr. 247.00 sowie der ebenfalls anzurechnende, von ihr zu leistende Beitrag an den Erneuerungsfonds von monatlich Fr. 100.00. Umstritten ist hingegen die zu berücksichtigende Höhe der Nebenkosten.