7.3.4. Mit seiner Eingabe vom 12. März 2024 (S. 3) bestreitet der Kläger, dass sich die Nebenkosten auf Fr. 1'042.00 beliefen. Die Küchengeräte hätten offenbar im Oktober 2023 nach 17 Jahren ersetzt werden müssen, womit sich die Unterhaltskosten um rund Fr. 27.00 pro Monat erhöhten. Dasselbe gelte für das Küchenablaufventil. Die Nebenkosten hätten sich damit inkl. Erneuerungsfonds um Fr. 30.00 pro Monat erhöht auf Fr. 564.00. Rechne man die Hypothekarzinsen von Fr. 247.00 dazu, resultierten Wohnkosten von Fr. 811.00.