7.3.3. Die Beklagte erwidert darauf, sollten ihr lediglich Fr. 5'200.00 Nebenkosten angerechnet werden, seien weitere Kosten zu berücksichtigen. Per Ende Oktober 2023 sei das Küchenablaufventil für Fr. 622.00 ersetzt worden, ausmachend monatlich Fr. 52.00. Hinzu kämen unaufschiebbare Unterhaltskosten der Küchengeräte von insgesamt Fr. 5'451.00, ausmachend Fr. 455.00 monatlich. Dies ergebe Nebenkosten in der Höhe von Fr. 1'041.00 (Fr. 434.00 + Fr. 52.00 + Fr. 455.00 + Fr. 100.00). Insgesamt beliefen sich die Wohnkosten auf Fr. 1'288.00. Der Verkehrswert der Liegenschaft liege bei knapp Fr. 605'000.00.