7.3.2. Der Kläger macht demgegenüber mit der Berufung geltend, aus Klageantwortbeilage 10 gehe hervor, dass die Nebenkosten per 2023 mit Fr. 5'200.00 budgetiert worden seien, was monatlich rund Fr. 434.00 ergebe. Der Abstellplatz und die Belastung aus der Rechnung 2022 gehörten nicht zu den jährlichen Nebenkosten. Anerkannt werde ein (zusätzlicher) Betrag von Fr. 100.00 für den Erneuerungsfonds. Inklusive die Hypothekarzinsen von Fr. 247.00 resultierten Wohnkosten von Fr. 781.00, wovon maximal 50 % (Fr. 390.00 bzw. Fr. 130.00 pro Kind) als Wohnkostenanteil der Kinder ausgeschieden werden könne (Berufung S. 8).