Die Vorinstanz ging von monatlichen Wohnkosten der Beklagten von Fr. 830.00 aus (Hypothekarzinsen Fr. 247.00, Nebenkosten Fr. 483.00, Erneuerungsfonds Fr. 100.00), wobei sie einen Anteil daran von insgesamt Fr. 414.00 als Wohnkostenanteile der Kinder berücksichtigte.