Die Kommunikations- und Versicherungspauschale beträgt im Kanton Aargau im Regelfall pro Person Fr. 100.00, egal ob diese in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht (vgl. die Empfehlungen für die Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder; XKS.2017.2, Ziff. 2.4.). Vorliegend besteht kein Anlass, von dieser Praxis abzuweichen. Dementsprechend ist bei der Berechnung des familienrechtlichen Existenzminimums beider Parteien eine solche Pauschale von je Fr. 100.00 einzusetzen. 7.3. 7.3.1. In Bezug auf das Existenzminimum der Beklagten bringt der Kläger vor, die Vorinstanz habe zu hohe Nebenkosten der Eigentumswohnung berücksichtigt.