Auf Nachfrage habe er ausgeführt, dass er keine Zeit habe, sich dieses Sandwich am Morgen zu Hause zu machen, da er dann noch schlafen und sofort gehen müsse, wenn seine Partnerin wieder zu Hause sei und ihn bei der Kinderbetreuung ablöse. Dies erscheine jedoch nicht nachvollziehbar, obliege dem Kläger doch am Morgen die Kinderbetreuung und er befinde sich zu Hause, weshalb es ihm ohne Weiteres zumutbar sei, ein Sandwich zu Hause zuzubereiten und mitzunehmen (angefochtener Entscheid E. 4.3.1.2). - 14 -