7.1.2. Die Vorinstanz führte im angefochtenen Entscheid dazu aus, der Kläger habe an der Hauptverhandlung ausgesagt, dass er jeweils eine halbe Stunde vor Abfahrt des Zugs aus dem Haus gehe, u.a. um sich am Bahnhof am Kiosk ein Sandwich für das Abendessen zu kaufen (Schichtbetrieb). Auf Nachfrage habe er ausgeführt, dass er keine Zeit habe, sich dieses Sandwich am Morgen zu Hause zu machen, da er dann noch schlafen und sofort gehen müsse, wenn seine Partnerin wieder zu Hause sei und ihn bei der Kinderbetreuung ablöse.