rechnen. Das Bezirksgericht Q._____ hat das Scheidungsurteil als dann am 4. Dezember 2023 gefällt. Beide Parteien haben beim Obergericht dagegen Berufung erhoben. Auch wenn das Berufungsverfahren nach wie vor rechtshängig ist (ZOR.2024.23), ist nicht damit zu rechnen, dass das Scheidungsurteil erst im zweiten oder dritten Lehrjahr von C._____ rechtskräftig werden wird (im zweiten Lehrjahr wäre die Differenz zudem minim, denn das Lehrlingseinkommen steigt vom ersten zum zweiten Jahr nur um Fr. 200.00, ein Drittel würde entsprechend nur Fr. 67.00 ausmachen). Auch scheint es nicht opportun, bei der Bestimmung des Unterhaltsbeitrags von C.__