" 1. Das Gesuch vom 21. Juli 2023 betreffend Abänderung des Eheschutzentscheids des Präsidiums des Familiengerichts Q._____ vom 24. Dezember 2019 (SF.2019.72) wird abgewiesen. […]" 3. 3.1. Gegen diesen ihm in begründeter Ausfertigung am 7. Februar 2024 zugestellten Entscheid erhob der Kläger mit Eingabe vom 12. Februar 2024 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: " 1. Ziffer 1 des Entscheides des Präsidiums des Familiengerichtes Q._____ vom 14.12.2023 sei aufzuheben.