2.3. An der Verhandlung vom 24. Oktober 2023 befragte die Gerichtspräsidentin einerseits die neue Lebenspartnerin des Klägers sowie deren Mutter als Zeuginnen sowie anderseits die Parteien. Mit mündlich vorgetragener Stellungnahme zum Beweisergebnis beantragte der Kläger neu von ihm zu bezahlende Unterhaltsbeiträge pro Kind von Fr. 112.00, eventualiter Fr. 178.00. Mit ihrer mündlich vorgetragenen Stellungnahme zum Beweisergebnis hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest. 2.4. Mit Entscheid vom 14. Dezember 2023 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Q._____ u.a.: