" 1. In Abänderung von Ziffer 5.1. des Eheschutzentscheids vom 24.12.2019 sei der Gesuchsteller ab 1.7.2023 zu verpflichten, an den Barunterhalt von C._____, geb. 2008, D._____, geb. 2009 und E._____, geb. 2018, monatlich vorschüssig einen Unterhalt von je Fr. 144.- zuzüglich allfällig bezogener Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen. Eventualiter nach richterlichem Ermessen. 2. Dem Gesuchsteller sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der Unterzeichnenden als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren.