5.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, sich an den ausserordentlichen Kosten der Kinder gemäss Art. 286 Abs. 3 ZGB zur Hälfte zu beteiligen, sofern die entsprechenden Kosten zwischen den Parteien vorgängig abgesprochen wurden. Insbesondere verpflichtet sich der Gesuchsgegner, die hälftigen Kosten für die Zahnbehandlung für die Tochter C._____ zu bezahlen. […]" 2. 2.1. Im zwischenzeitlich eingeleiteten Scheidungsverfahren stellte der Kläger am 21. Juni 2023 ein Gesuch mit den folgenden Anträgen: -3-