2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2024 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium R._____ für den in Betreibung gesetzten Betrag definitive Rechtsöffnung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beklagten. 2.2. Mit Stellungnahme vom 24. Oktober 2024 (dem Gericht überbracht am 25. Oktober 2024) beantragte der Beklagte sinngemäss die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs.