1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 24. Januar 2024 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens und neuer Entscheidfällung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die obergerichtliche Entscheidgebühr wird auf Fr. 450.00 festgesetzt und mit dem von der Klägerin in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Die Verteilung der Entscheidgebühr des Rechtsmittelverfahrens wird der Vorinstanz überlassen. 3. Für das obergerichtliche Beschwerdeverfahren werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. -8- Zustellung an: […]