2. 2.1. Mit Gesuch vom 9. Januar 2024 ersuchte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für die mit Zahlungsbefehl vom 19. Dezember 2022 betriebene Forderung in der Höhe von Fr. 7'754.50, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Entscheid vom 24. Januar 2024 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau was folgt: " 1. Auf das Gesuch vom 9. Januar 2024 wird nicht eingetreten. -3- 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der reduzierten Entscheidgebühr von Fr. 100.00, werden der Gesuchstellerin [=Klägerin] auferlegt.