1.2. Am 27. Juni 2023 überwies das Regionale Betreibungsamt Q._____ den Zahlungsbefehl vom 19. Dezember 2022 zwecks Prüfung der erhobenen Einrede des mangelnden neuen Vermögens dem Bezirksgericht Aarau. Im in der Folge eröffneten Verfahren (SR.2023.161) fällte der Präsident des Bezirksgerichts Aarau am 13. November 2023 folgenden Entscheid: " 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 150.00 wird dem Gesuchsteller [=Beklagter] auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."