1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ vom 19. Dezember 2022 für eine Forderung von Fr. 7'754.50. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Passivsaldo entstanden durch Gebrauch der […] Rechnungseinheit / Account Nr. […] Verlustschein Nr. bbb, 29.01.2026" Der Zahlungsbefehl wurde dem Beklagten am 4. Januar 2023 zugestellt. Gleichentags wurde Rechtsvorschlag mit der Begründung "kein neues Vermögen" erhoben.