" 4. 4.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt des Kindes [C._____] monatlich rückwirkend bzw. vorschüssig folgende Beiträge (zuzüglich allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) zu bezahlen: - Fr. 550.00 ab 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2024 - Fr. 910.00 ab 1. Januar 2025 bis 30. April 2025 - Fr. 1'080.00 ab 1. Mai 2025