Die Beklagte legte zwar eine aktuelle provisorische Jahresrechnung 2024 bzw. eine unterzeichnete Bilanz per 30. November 2024 bei (BB 6, S. 26 ff.). Daraus geht ein Reingewinn von Fr. 50'399.29 hervor (BB 6, S. 33). Gemäss den Angaben der Treuhänderin wurden darin allerdings die Löhne der Verwaltungsratsmitglieder nicht berücksichtigt. Zu deren Höhe äusserte sie sich jedoch nicht (BB 6, S. 1). Dass diese erheblich zu Buche schlagen könnten, lässt sich den Erfolgsrechnungen der Jahre 2022 (Lohnaufwand: Fr. 119'666.65 [BB 6, S. 8]) und 2023 (Lohnaufwand: Fr. 134'583.35 [BB 6, S. 19]) entnehmen. Für 2024 wurde bisher lediglich ein Lohnaufwand von Fr. 32'916.65 festgehalten (BB 6, S. 31).