Gegen sie laufen sieben Pfändungen in Höhe von Fr. 34'369.85 und es wurden acht Betreibungen von gesamthaft Fr. 24'850.90 eingeleitet (act. 8 f.). Die sich aus dem Betreibungsregister ergebenden Schulden belaufen sich somit auf Fr. 65'773.32. Vorliegend ist unklar, ob die sich im Stadium der Pfändung befindenden vier Betreibungen der Klägerin (Fr. 24'072.85) nicht in der im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Forderung der Klägerin von Fr. 38'882.60 enthalten sind. Das Verfahren gemäss Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG ermöglichte die Konkurseröffnung für Forderungen, für die gemäss Art. 43 SchKG in der bis Ende 2024 geltenden Fassung nicht auf Konkurs betrieben werden konnte.