Die Beklagte sei für die Bewältigung der bevorstehenden Arbeiten gut ausgerüstet. Werkzeuge, Maschinen und Fahrzeuge seien vorhanden. Daher wäre ein Neuanfang mit einem neuen Unternehmen weder sinnvoll noch zumutbar. Ihre Auftraggeber seien sehr zufrieden. Aktuell seien gemäss Betreibungsregisterauszug zwar einige Betreibungen offen. Die Treuhänderin der Beklagten suche jedoch mit Gläubigern nach Lösungen. Einige Forderungen seien bestritten bzw. daran seien Korrekturen vorzunehmen. Vor allem auch bei der D._____ seien Anpassungen gemeldet worden. Es seien für Mitarbeitende, welche ausgetreten seien, noch Beiträge abgerechnet worden.