habe sich der Präsident des Verwaltungsrates der Beklagten an ihre treuen Auftraggeber gewandt, die Aufträge für Anfang 2025 zugesichert hätten. Sie sei gewillt, ihre Schulden so schnell wie möglich zu begleichen. Daher seien von ihren Alleinaktionären Fr. 45'000.00 aus privaten Mitteln eingeschossen und an das Obergericht des Kantons Aargau überwiesen worden. Dadurch seien nicht nur die Forderungen der Klägerin, sondern auch weitere Schulden bezahlt worden. Da die Geschäftsleitung damit überfordert gewesen sei, sei die Administration einer Treuhandfirma übergeben worden. Die Beklagte sei für die Bewältigung der bevorstehenden Arbeiten gut ausgerüstet.