3. 3.1. Gegen diesen ihr als am 5. Dezember 2024 zugestellt geltenden Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 16. Dezember 2024 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Es sei die Verfügung der Einzelrichterin im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Bremgarten, Präsidium des Zivilgerichts, vom tt. November 2024 (Geschäft Nr. SG.2024.108/dr/ZP2), und damit die gegen die «A._____ AG» ausgesprochene Konkurseröffnung vom tt. November 2024, aufzuheben. -3- 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen."