1. 1.1. Die Klägerin beantragte mit Eingabe vom 7. Oktober 2024 beim Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. Grundlage für die Forderung waren unbezahlt gebliebene Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse. 1.2. Am tt. November 2024 fand in Anwesenheit der Beklagten die Verhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten statt. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am tt. November 2024 wie folgt: "1. Über die A._____ AG, […], wird mit Wirkung ab tt.11.2024, xx:xx Uhr, der Konkurs eröffnet.