"1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 24. Juni 2024; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 14. August 2024) für den Betrag von Fr. 4'000.00 sowie für Fr. 1'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 10. Juli 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 250.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers in gleicher Höhe verrechnet, so dass der Gesuchsgegner dem Gesuchsteller Fr. 250.00 direkt zu ersetzen hat.