1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg erteilte mit Entscheid vom 14. Juni 2023 im Verfahren SR.2022.207 dem Beklagten in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 7. Oktober 2022) für die Forderung gegen die Klägerin in der Höhe von Fr. 5'000.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 5. Oktober 2022 definitive Rechtsöffnung, unter Kostenfolge zulasten der Klägerin. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft.