Aus dem Rechtsöffnungsentscheid SR.2022.222 der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 8. Februar 2023, mit welchem der Gläubigerin in der gegen den Schuldner angehobenen Betreibung Nr. ddd des Regionalen Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 8. November 2022) für den Betrag von Fr. 43'399.10 nebst Zins zu 5 % seit 14. November 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt wurde (VA Beilage 2 zur Eingabe des Schuldners vom 30. Mai 2023), kann die Gläubigerin – entgegen ihrer vor Vorinstanz und in der Beschwerde geäusserten Auffassung – nichts zu ihren Gunsten ableiten.