5 und 6 des Vergleichs ergibt sich, dass sich der Vergleich auf die vor dem Bezirksgericht Bremgarten anhängig gemachten Verfahren VZ.2020.38, VZ.2020.39 und VZ.2021.36 bezog. Mit Verfügungen vom 21. September 2022 schrieb der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten diese drei Verfahren als durch Vergleich erledigt ab und wies die Gerichtskasse Bremgarten an, der Gläubigerin von den geleisteten Kostenvorschüssen total Fr. 43'399.10 zurückzuerstatten (VA Beilagen 1 - 3 zur Stellungnahme der Gläubigerin vom 13. Juni 2023).