Die Gläubigerin habe sich mit Erklärung vom 29. November 2021 unwiderruflich verpflichtet, dass sämtliche Zahlungen aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ihr und der E._____ SA noch abzuschliessenden Vergleich (im Zusammenhang mit der Aufhebung des Mietvertrags vom 28. Juni 2017 und Mietstreitigkeiten) über die Kontoverbindung der D._____ GmbH abgewickelt werden sollten. Die Gläubigerin habe weiter erklärt, dass jeder, dem diese Erklärung mitgeteilt werde, einzig an die genannte Kontoverbindung freiwerdend leisten könne. Gestützt auf diese eindeutige Erklärung der Gläubigerin habe der Schuldner den zurückzuerstattenden Betrag von Fr. 43'399.10 an die D._____ GmbH geleistet.