3.3. Der Schuldner hält dem in seiner Beschwerdeantwort entgegen, er habe aufgezeigt, dass sich der vormalige Rechtsvertreter der Gläubigerin, Rechtsanwalt F._____ von der D._____ GmbH, mit Schreiben vom 28. September 2022 an die Kasse des Bezirksgerichts Bremgarten mit der Bitte um Auszahlung der Restanz aus den Gerichtskostenvorschüssen auf das Konto der D._____ GmbH gewandt habe. Die Gläubigerin habe sich mit Erklärung vom 29. November 2021 unwiderruflich verpflichtet, dass sämtliche Zahlungen aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ihr und der E._____