__ GmbH getilgt habe. Die Schuldnerin (recte: Gläubigerin) habe sich jedoch am 29. November 2021 schriftlich in einer "unwiderruflichen Erklärung betreffend Abwicklungskonto" verpflichtet, dass sämtliche Zahlungen aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ihr und der E._____ SA noch abzuschliessenden Vergleich (im Zusammenhang mit der Aufhebung des Mietvertrages vom 28. Juni 2017) über die Kontoverbindung der D._____ GmbH abgewickelt werden sollten. Diese Erklärung sei als Bezeichnung einer Zahlstelle zu qualifizieren. Da die Unwiderruflichkeit explizit vereinbart worden sei, habe die Schuldnerin (recte: Gläubigerin) die Bezeichnung der D.___