3. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 500.00, werden der Gläubigerin auferlegt. 4. Die Gläubigerin wird verpflichtet, dem Schuldner eine Parteientschädigung von Fr. 2'190.90 (inkl. Fr. 156.60 MWSt.) zu bezahlen." 3. 3.1. Gegen diesen ihr am 16. Dezember 2023 zugestellten Entscheid erhob die Gläubigerin mit Eingabe vom 27. Dezember 2023 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei der Einspracheentscheid des Bezirksgerichts Aarau vom 4. Dezember 2023 aufzuheben und der Arrestbefehl Nr. 10 vom 15. Mai 2023 zu bestätigen.