das Gesuch des Revisionsgesuchsgegners um definitive Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 25. Februar 2022) abzuweisen. 2. Dem Revisionsgesuch sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und das Betreibungsamt R._____ sei superprovisorisch anzuweisen, die Betreibung Nr. aaa gegen die Revisionsgesuchstellerin einzustellen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdegegners."