2. Das Betreibungsamt R._____ kündigte dem Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der Klägerin in einer vom Beklagten gegen diesen persönlich eingeleiteten Betreibung (Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes R._____) am 15. Februar 2024 die Pfändung an. Gegen diese Pfändungsankündigung erhob der Vizepräsident des Verwaltungsrats der Klägerin beim Bezirksgericht Q._____ Beschwerde nach Art. 17 ff. SchKG, worauf der Präsident des Bezirksgerichts Q.__