" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungs-amtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 1. Dezember 2023) für den Betrag von CHF 1'804.60 nebst Zins zu 5 % seit 28. November 2023 so-wie für CHF 36.75 Verzugszins bis 27. November 2023 definitive Rechts-öffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird auf das Rechtsöffnungsbegehren nicht eingetreten.