1. Mit Zahlungsbefehl vom 1. Dezember 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ betrieb der Kläger die Beklagte für eine Forderung von Fr. 1'804.60 nebst Zins zu 5 % seit 28. November 2023, für eine Forderung von Fr. 36.75 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " 1 periodische Steuern gemäss Rechnung und Veranlagung Nr. bbb vom tt.mm.jjjj Kantons- und Gemeindesteuern für Steuerjahr 2021 2 Verzugszins bis 27.11.2023"