3.7. Mit E-Mail vom 18. Januar 2024 (Beilage 2 zur Stellungnahme der Beklagten vom 9. September 2024) erklärte die Beklagte die Verrechnung ihrer geltend gemachten Forderung von Fr. 12'694.00 aus dem Verfahren […] vor dem Bezirksgerichtspräsidium Bremgarten (oben E. 3.6) mit der Ausstandsforderung des Klägers von Fr. 2'599.45 für die Kantons- und Gemeindesteuern des Jahres 2019 (oben E. 3.5). Mit dieser Verrechnung erklärte sich der Kläger mit E-Mails vom 15. November 2023 und 23. Januar 2024 ausdrücklich nicht einverstanden (Beilage zur Stellungnahme des Klägers vom 16. September 2024). Dass der Kläger gestützt auf Art. 111 ZPO im Verfahren