2.4. Mit Entscheid vom 26. November 2024 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 5. März 2024) für den Betrag von CHF 2'599.45 nebst Zins zu 5 % seit 2. März 2024 sowie für CHF 32.85 Verzugszins bis 1. März 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Im Übrigen wird auf das Rechtsöffnungsbegehren nicht eingetreten.