Mit Blick auf den Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 21. September 2022 sei der Kanton Aargau dort im Briefkopf aufgeführt und dessen Wappen befinde sich auch im Unterschriftenstempel. Ohnehin sei notorisch, dass es sich beim Bezirksgericht Bremgarten um eine Behörde des Kantons Aargau handle und dieses insofern nicht für sich selber, sondern für das betroffene Gemeinwesen und insofern für den Kanton Aargau handle.