" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes C._____ (Zahlungsbefehl vom 11. Juli 2024) für den Betrag von CHF 100.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Dezember 2023 und für den Betrag von CHF 1'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. März 2024 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 250.00 wird der Gesuchgegnerin auferlegt. Der Gesuchsteller wird berechtigt erklärt, diese Kosten in der hängigen Betreibung gemäss Ziff. 1 einzuziehen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgesprochen."