10. Zum Schluss wird von der Klägerin erwartet zu erkennen, dass ich und meine Familie an das von ihr festgelegte Datum von Ende März 2025 für unseren Auszug festhalten, da wir uns bereits um eine neue Familienwohnung bemühen." 4.2. Der Beklagte 2 erhob gegen den ihm am 6. Dezember 2024 zugestellten Entscheid am 13. Dezember 2024 (Postaufgabe) beim Obergericht des Kantons Aargau Berufung mit nachfolgenden Rechtsbegehren: