2. Es wird von der Berufungsinstanz höflich ersucht, den oben rubrizierten Entscheid der Vorinstanz aufzuheben, weil sie den Sachverhalt kaum eruiert hat und ihn leider falsch festgestellt hat. 3. Es wird ferner von der Berufungsinstanz höflich ersucht, diesen Entscheid aufzuheben, weil die Vorinstanz mein Recht auf ein rechtliches Gehör gemäss ihrer eigenen Rechtsmittelbelehrung in ihrer Verfügung vom 6. November 2024 verletzt hat.