" 1. Im Rahmen des vorliegenden Berufungsbegehrens ersuche ich höflich, dass das Obergericht des Kantons Aargau (fortan Berufungsinstanz) mir eine unentgeltliche Rechtspflege im Sinne des Art. 29, Abs. 3 BV i.V.m. Art. 117, i.V.m. Art. 118 und i.V.m. Art. 119 ZPO gewährt, da ich trotz Arbeitsbemühungen kein eigenes Einkommen erwirtschafte und auf die öffentliche Unterstützung mit samt meiner 6-köpfigen Familie angewiesen bin (vgl. bitte Berechnungsblatt der Sozialen Dienste der Stadt Lenzburg im Anhang).