Die Gesuchgegner haben der Gesuchstellerin diese Kosten zu ersetzen. Sollte die Gesuchstellerin die Beauftragung einer Umzugsfirma auf den ihr mitgeteilten Termin versäumen, würde die Ausweisung auf unbestimmte Zeit verschoben. -4- 3. Die Entscheidgebühr von CHF 1'000.00 wird den Gesuchsgegnern auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von CHF 1'000.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegner der Gesuchstellerin CHF 1'000.00 direkt zu ersetzen haben.