1. 1.1. Die Parteien schlossen am 2. September 2022 per 1. Oktober 2022 einen Mietvertrag über das Mietobjekt […]. 1.2. Die Klägerin sprach gegenüber den Beklagten jeweils am 3. Juni 2024 unter Verwendung des amtlichen Formulars per 30. September 2024 die Kündigung des Mietverhältnisses aus. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 11. Juni 2024 reichten die Beklagten bei der Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht des Bezirks Lenzburg (nachfolgend: Schlichtungsbehörde) ein Schlichtungsgesuch ein und beantragten die Aufhebung der Kündigung.